Das hatten wir in der letzten Zeit mehrfach, aber der Unsinn hört ja nicht auf. Man vierbietet jetzt BZP und Salvia Divinorum. Das Bundesnetzwerk Drogenpolitik sieht das ganz richtig:
Unter Missachtung aller Kriterien, die sogar das BtMG vorgibt, hat die Aufnahme des mexikanischen Zaubersalbeis in die Anlage 1 dieses Gesetzes die Krimininalisierung einer nicht bekannten Anzahl von Konsumenten zur Folge. Des weiteren wird das Totalverbot nach sich ziehen, dass auch bei dieser Substanz die zuständige Stellen (z.B. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA) nicht in der Lage sein werden, subtanzbezogene Informationen zu verbreiten, die geeignet wären, eigenverantwortliches Risikomanagement zu fördern.
Man findet jedoch jede Menge neue Sachen. In den einschlägigen Foren werden jetzt eben Phenibut oder andere Piperazine ins Gespräch gebracht – mit kaum absehbaren Folgen. (Gut, diese Stoffe würden vermutlich ohnehin konsumiert, aber mit weniger Verbreitung.) Und GBL ist immernoch frei verfügbar, auch ohne Monitoring. Dass man Modafinil rausnimmt, ist natürlich himmelschreiender Unsinn, wie man auch im EntheoBlog berichtet:
Interessant ist diese Umstufung deshalb, weil Modafinil wegen der einhergehenden Sucht- und Gesundheitsgefahren in den einschlägigen Anhang geschrieben wurde. Die Substanz wirkt ca. 6 Stunden lang, kann also einen anstrengenden Arbeitstag um diese Zeit verlängern. Das funktioniert auch mehrmals ohne Pause. Versuchstiere (Ratten), denen Modafinil auf Dauer gegeben wurde, verstarben nach einigen Tagen dauerhafter Wachphase spontan an multiplem Organversagen aufgrund eines Totalausfalls des Immunsystems.
Vielleicht – nur vielleicht – will man das Modafinil ja auch der Bundeswehr zurVerfügung stellen, wie es mit der US-Army schon passiert ist.
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Hallo,
es ist natürlich nicht verwunderlich das GBL weiterhin legal ist. Es ist in der Mehrheit der chemischen Reinigungsmittel bzw. Lösungsmittel enthalten. Wenn das verboten wird, könnte gut die hälfte der chemischen Industrie zumachen.
Hallo Max,
das ist so nicht richtig, die chem. Industrie kann weiter damit arbeiten, es gibt ggf. nur mehr Papierkram. Ich selbst habe schon mit XTC und LSD im Labor arbeiten müssen, auch viele andere Substanzen sind kein Problem, man muss nur einen Antrag an`s Bundesopiumamt schicken und ein Bedürfnis begründen.