Anonymität, Verschlüsselung, Sicherheit
Ein Gespenst geht um in den Medien: Das Gespenst der Datensicherheit. Die Telepolis berichtet über die Software von anonymizer.com, die total übeteuert ist (in Vergleich bspw. zum noch immer weitgehend sicheren TOR) und zudem selbst ein Datenkrake:
Auf den Servern legt Anonymizer umfassende Logdateien über ihre Nutzer an. Diese gibt die Firma nicht nur an Strafverfolger heraus, wenn sie durch Gesetze dazu gezwungen wird, sondern auch an Dritte, wenn diese Dienste für Anonymizer selbst bereitstellen- sofern sie die Datenschutzrichtlinien der Firma einhalten. Das bedeutet, dass der Betreiber des Gebäudes, in dem Anonymizer Server stehen, möglicherweise Zugriff auf Kundendaten erhält. Daten können aus sehr schwammig formulierten Gründen weitergegeben werden, wozu auch “abuse of netiquette” gehört.
burks berichtet über die Tatsache, dass man - sofern man seine verschlüsselte Festplatte nicht dem Zugriff auf die Hardware durch Datenschutzfeinde entziehen kann - seine Computer immer ausschalten sollte. Ansonsten droht die Rekonstruktion des Passworts aus dem RAM.
Und idealistisch (und gleichzeitig antimaterialistisch, dass heißt unrealistisch, dass heißt an Tatsachen vorbei) wie die etablierte Presse ist, schreibt die FAZ über die juristischen Hintergründe. Als würde die das BKA, den BND oder den Verfassungsschutz interessieren, so wie die argumentieren:
Dagegen wird argumentiert, dass die Gefahren der Internetkommunikation hinlänglich bekannt seien und ein Nutzer schon deshalb nicht darauf vertrauen kann, dass seine Daten geheim blieben. Die Verbindung zum Internet enthöbe den Computer damit gleichsam dem Schutz der Wohnung.
Wenn ich aus dem Fenster sehe, gilt das also auch. Oder wenn ich irgendwo anrufe oder den Fernseher anschalte.
Sobald sie erfolgreich in einen Rechner eingedrungen sind, zeigt das zugleich, dass auch andere sich auf diese Weise Zugang verschaffen könnten. Der Datenmanipulation durch Dritte wären Tür und Tor geöffnet. Das wirft die Frage auf, wie gerichtsfest Beweise sind, die durch einen heimlichen Zugriff auf Festplatten gewonnen werden.
Na und? Dass der sogenannte “genetische Fingerabdruck” kein Beweis ist (weil z.B. durchaus einige zig bis hundert Menschen in meiner Heimatstadt Nürnberg denselben haben können), hindert bislang keinen Richter, ihn als solchen zu werten. Mohnbrötchen können dafür sorgen, dass man positiv auf Opioide getestet wird; den SInn von Drogentests zweifelt dennoch keiner an. Man muss sich damit abfinden: Die Realität interessiert einfach nicht. Mit einem aber hat die FAZ recht:
Ohne Zweifel ließe sich ein Rechnersystem wirkungsvoll schützen, aber der Aufwand dafür ist hoch. Im Ergebnis, so resümiert ein Gutachter, seien heute viele auch angeblich gut gesicherte Computersysteme „abenteuerlich unsicher“.
Stimmt. Der Aufwand, eine einmal verschlüsselte Festplatte wieder zu entschlüsseln, aber auch.