Veröffentlicht am 17. April 2008 von anouphagos
Angeordnet werden Hausdurchsuchungen nicht von der Polizei, sondern von Richtern – eine Regelung, die eigentlich Fälle wie die oben geschilderten vermeiden soll. Allerdings deutet in den letzten Jahren einiges darauf hin, dass dieser Sicherungsmechanismus nur mehr sehr unzureichend funktioniert. Mögliche Gründe dafür sind eine Überlastung der Justiz- und Sicherheitsbehörden durch die Medienindustrie, die zu einem rein routinemäßigen „Durchwinken“ der häufig mit von Staatsanwälten vorformulierten Begründungen versehenen Anträge ohne wirkliche Prüfung führt, eine Unwilligkeit oder Unfähigkeit einzelner Richter, sich mit technischen Realitäten auseinanderzusetzen, oder (auch das kann bei so „eindrucksvollen“ Durchsuchungsbeschlüssen wie dem gegen M.B. geschilderten nicht ausgeschlossen werden) ein bewusster Wille zur Rechtsbeugung – aus welchen Gründen auch immer.
Also – was tun? Richter, Polizisten und sonstige Beamte sollten sich im vollen Umfang für ihre Handlungen gegen Zivilpersonen verantworten müssen. Ein Richter, der einen ungeprüften Haftbefehl durchwinkt, sollte seine Anstellung wegen Unfähigkeit verlieren. Nette Folge: Die Gerichte würden niemanden mehr finden, der die überlastete Strafverfolgung betreibt, weil jeder Angst hätte, bei 200 gesichteten Akten je Tag, Fehler zu machen. Klar – die macht er ja auch. Damit wäre Strafverfolgung erst wieder möglich, wenn die Gerichte entlastet sind. Z.B. durch den Verzicht, das BtmG durchzsusetzen – es ist ohnehin Schwachsinn und pure Schikane von Konsumenten, die niemand anderen schädigen.
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