Inzest ist seltsamerweise nach deutschem Recht strafbar, jedenfalls der vaginale Geschlechtsverkehr zwischen Blutsverwandten. Was aber ist ein „Inzestopfer“? Normalerweise geht man davon aus, dass Inzest beiderseitig freiwillig begangen wird, ansonsten bietet sich eher der Rechtsbegriff der Vergewaltigung an. Damit aber ist Inzest eine opferlose Straftat, so wie Drogenkonsum. Also gibt es kein „Inzestopfer von Amstetten“ – vielmehr dient ein medial omnipräsenter Fall von sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung dazu, das alte traditionelle Inzesttabu zu instrumentalisieren. Und alle machen mit.
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„Inzest ist seltsamerweise nach deutschem Recht strafbar“
Warum bitte seltsamerweise, also bei aller liebe …
Weil es, wie erwähnt, eine Straftat ohne Opfer ist. Es ist eigentlich nicht einzusehen, warum der freiwillige Geschlechtsverkehr zwischen mündigen Verwandten verboten sein sollte – das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wiegt höher als das (durch Verhütung vermeidbare) Risiko einer genetischen Schädigung.
Letztere ist zudem nicht einmal unumstritten, es gibt durchaus auch die Ansicht, dass Inzestkinder dieselbe Rate von Erbschäden haben wie andere Kinder auch. Als Soziologe sage ich, dass Inzestverbote nur ein traditionelles Herrschaftsinstrument zur Regelung von Eheverhältnissen ist – und nicht unbedingt auf rationalen Gründen basiert.