Karlsruhe hat gesprochen: Die aktuelle Regelung der Überhangmandate bei Bundestagswahlen ist verfassungswidrig. Als in Sachen „Politisches System der BRD“ geschulter angehender Politologe sage ich: richtig so!
Nach dem Urteil verstößt dieses negative Stimmgewicht gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ulrich Voßkuhle, sprach bei der Urteilsverkündung von einer „Paradoxie“ des [...]
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