Entgegen der Moralisierung staatlicher Stellen und entgegen der Profitgier der Wirtschaft, die auch Sterbende noch zu Zwangskonsumenten machen will, bietet das deutsche Recht eine Lücke in Sachen „Sterbehilfeersatz“: Die Beihilfe zum Suizid ist straffrei, weil es der Suizid selbst auch ist.
Weiterhin darf man sich nach dem neunten Artikel des Grundgesetzes zur VErfolgung von Interessen vereinigen. [...]
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