Statuten über die Bedeutung der Spielleitung
§1 Sperrzonenparagraph
(1) Verletzt ein Spieler absichtlich bzw. grob fahrlässig die Intimsphäre der Spielleitung (im Folgenden als „Meister“ oder „SL“ bezeichnet) – bspw. durch die Lektüre eindeutig als Meister-Info gekennzeichneter Abschnitte eines Regelwerkes, Abenteuers oder von SL-Notizen – oder versucht er diese zu Manipulieren, um outtime Informationen zu erhalten, so kann dies von der SL in- wie outtime geahndet werden (vgl. §3).
(2) Eine Ahndung kann bspw. darin bestehen, bei jedem Verstoß zu würfeln und je nach Schwere des Verstoßes eine entsprechende Intime-Strafe bereitzustellen (Besonderheiten wie persönliche Todfeindes des Charakters oder eine lebensfeindliche Umwelt sollten hier stärker als normal berücksichtigt werden).
§2 Powergamingparagraph
(1) Ziel des Rollenspiels nach unserer Auffassung ist eine im Rahmen des jeweiligen Regelwerkes realistische Darstellung der Intime-Ereignisse. Powergaming widerspricht dem, selbst wenn auf illegitime und jedenfalls zu ahndende Mittel (wie bspw. In- und Outtime-Wechselwirkungen des Spielerwissens oder das mangelnde Ausspielen von Schwächen und Eigenheiten sowie selbstverständlich Betrug beim Würfeln etc.) verzichtet wird. Nach Meisterentscheid kann hier sogar der Ausschluss vom Spiel als Sanktion angeraten sein.
(2) Die Entscheidung, ob eine Verhaltensweise als Powergaming gilt ode rnicht, liegt letztlich bei der SL.
(3) Keine Ahndung, sondern eine Ermahnung sollte erfolgen, sofern es sich um den ersten Verstoß gegen den Powergamingparagraphen handelt und der Spieler sich damit abfindet, auf vergleichbare Verhaltensweisen künftig zu verzichten.
§3 Gottesparagraph
(1) Die SL ist Gott. Sie ist Gott bzgl. des Respekts, der ihr gegenüber aufzubringen ist.
(2) Die SL ist Gott. Sie ist die Meta-Entität die zwischen der Outtime-Welt, einer gedachten Regel-Meta-“Welt“ und der wiederum realen Intime-Welt vermittelt. Es ist daher legitim, Outtime-Ereignissen eine gewisse Wechselwirkung mit der Intime-Welt zuzusprechen. Derartiges ist einzig und allein durch aktiven Meisterentscheid (nicht etwa durch passive Duldung eines „Spielerentscheids“) wirksam.
(3) Wer Religions- oder Ideologiekritik auf die SL anwendet, verletzt die Intimsphäre der SL und kann nach §1 sanktioniert werden.
(4) Im Zweifel entscheidet bei allem göttliche Willkür. Das bringt auch für den Meister besondere Pflichten mit sich. Er sollte sich tunlichst wie ein aufgeklärter absolutistischer Herrscher verhalten und Privatsadismen etc. hintanstellen – er kann schließlich jederzeit gestürzt werden. Zudem muss er darauf achten, zu den Spielern einen gewissen Abstand zu halten.
§4 Krümelparagraph
(1) Wenn der Kuchen redet, haben die Krümel Pause. Diesem Gleichnis folgend steht der Kuchen für die SL und die Krümel für die Spieler.
(2) Sofern der Meister der Gruppe als Meister etwas erklärt, ist das korrekte Verhalten der Spieler, zu schweigen. Störungen – insbesondere ironische Kommentare, kontraproduktive Fragen oder Outtime-Einwürfe – sollten in- und/oder outtime Konsequenzen zeitigen.
(3) Tritt der Meister als NSC (Nichtspielercharakter) in Kontakt zur Gruppe, so hat dieser NSC keinen besonderen Status. In Übereinstimmung mit §3(1) ist es allerdings je nach Sitzordnung u.U. möglich, dass der Dialog des Meister-NSCs mit einem Spieler durch die Konversation zwischen Spielern gestört wird. In diesem Falle hat das Meistergespräch Vorrang, sodass eventuell die Spieler ihre Outtime-Positionen anzupassen haben, um den Meister nicht zu stören.
(4) Eine Intime-Sanktion ist Meisterentscheid.
§5 Bestechlichkeitsparagraph
(1) Ob die SL bestechlich ist entscheidet die SL.
(2) Es kann ein Katalog der Bestechungen und eventueller Entlohnungen erstellt werden.
(3) Der allzu plumbe und offenbare Bestechungsversuch sollte intime gestraft werden.
§6 Paragraph über die Deutungshoheit und Weisungsbefugnis in Fragen des Realismus
(1) Das Regelwerk ist die eigentliche Ebene des Gesetzes.
(2) Sofern der Meister (eventuell in Absprache mit einem oder mehreren Spielern) zu dem Schluss kommt, dass das Regelwerk keine realistische Darstellung des Intime-Geschehens erlaubt, adaptiert der Meister frei nach §3(2) die Regeln nach dem Vorbild einer gedachten oder realen analogen Outtime-Situation.
[...] Die Spielleitung [...]
sehr schön :)